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Allgemeine Hinweise zum Verfassen von Abschlussarbeiten bei den Mitarbeiter*innen des Seminars für Genossenschaftswesen

Wir betreuen ihre Bachelor- oder Masterarbeit gerne! Eine Ausrichtung Ihres Studiums im Bereich Sozialpolitik oder Genossenschaftswesen ist wünschenswert und von Vorteil, jedoch keine zwingende Voraussetzung für eine Betreuung. Bitte entscheiden Sie sich im Vorfeld, welche Anfrage Sie ausfüllen. Wir bitten Sie, nur eine Anfrage abzusenden. Bitte beachten Sie, dass der Anfragezeitpunkt vor gewünschtem Bearbeitungsbeginn acht Wochen nicht überschreitet.

Eine Übersicht über die Themenfelder, die von uns - Dr. Johannes Blome-Drees, Dr. Simon Micken - aktuell bearbeitet und beforscht werden, finden Sie hier. Darüber hinaus können Sie auch genossenschaftliche Themen durch Dr. Joschka Moldenhauer betreuen lassen (geben Sie ihn als Betreuungsperson bei Ihrer Anfrage an mit Themenwunsch an). 

Wir bieten Ihnen hierzu einen Videokurs „Vorbereitungskurs Abschlussarbeiten“ an. Der Videokurs gilt in der Regel als Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Arbeit bei uns anfertigen können. Das genaue Verfahren wird nachfolgend anhand eines Phasenmodells erläutert:

Phase 1: Anmeldung zum Videokurs

  1. Organisatorisches rund um das Thema Abschlussarbeiten
  2. Einführung in die Themenfelder der Mitarbeiter/innen
  3. Einführung in das Wissenschaftliche Arbeiten

Bitte schauen Sie sich die ersten beiden Videos vor einer Anfrage an! Bitte beachten Sie, dass der Anfragezeitpunkt vor gewünschtem Bearbeitungsbeginn acht Wochen nicht überschreitet. Wir können keine Zusagen geben, sollten Anfragen mehrere Monate vorher erfolgen. 

Hinweis: Eine Anmeldung zum Videokurs stellt keine automatische Zusage zur Betreuung einer Abschlussarbeit dar! 

Phase 2: Von der Anfrage zur Anmeldung einer Abschlussarbeit 

  • Ausfüllen und Absenden der Anfrage zur Betreuung einer Abschlussarbeit auf unserer Homepage (Bitte geben Sie zwei verschiedene Prioritäten an, d.h. zwei verschiedene Betreuer/innen.)
  • Rückmeldung der/des Betreuer/in erfolgt innerhalb einer Woche per E-Mail
  • Terminvereinbarung zum Erstgespräch
  • Vor dem Erstgespräch: Sicht des Videos 3 zum Wissenschaftlichem Arbeiten
  • Im Erstgespräch: Festlegung des Themas
  • Nach dem Erstgespräch: Verfassen eines Exposés (ca. 2-3 Wochen)
  • Vorstellung des Exposés im Rahmen eines Kolloquiums/Einzelgespräch
  • Prüfungsrechtliche Anmeldung beim Prüfungsamt

Phase 3: Bearbeitungszeit und Abgabe 

  • Bei Bedarf weitere  Sprechstundentermine in Gruppen oder Einzelgesprächen

Weitere Hinweise:

  1. Einsichtnahme: Bis zu zwei Wochen nach Bekanntgabe der Note können Sie um Einsichtnahme in das Gutachten bitten. Zu diesem Zweck richten Sie eine formlose Anfrage per E-Mail an den/die Betreuer/in.
  2. Ob wir Ihre Arbeit betreuen und Ihren Prioritätenwünschen entsprechen können, ist abhängig von unseren Kapazitäten.
  3. Alle Abschlussarbeiten werden mittels entsprechender Software auf Plagiate überprüft!